Navigation überspringen Sitemap anzeigen
Verkehrsunfall, was nun? Fragen Sie Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht Termine nach Vereinbarung

Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Mainz, Wiesbaden und Bad Kreuznach

Wenn Sie im Straßenverkehr in einen Unfall verwickelt wurden, ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten. Zu vielfältig sind die rechtlichen Regelungen, als dass der Normalbürger sie alle kennen könnte. Gerade auch, wenn ausländische Fahrzeuge involviert sind, sollten Sie auf juristischen Beistand nicht verzichten.

  •     Verkehrsrecht (Fachanwalt)
  •     Versicherungsrecht
  •     Kaufvertragsrecht
  •     Verkehrsverwaltungsrecht

Nach dem Verkehrsunfall zum Anwalt?

Die Kosten der anwaltlichen Beauftragung werden nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Deutschland grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung übernommen. So hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass auch bei einfachen Verkehrsunfällen die Einschaltung eines Rechtsanwaltes von vornherein als erforderlich anzusehen ist. Gerade bei immer unüberschaubarerer Entwicklung der Schadenposition und der Rechtsprechung, lässt es geradezu fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes abzuwickeln. (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 01.12.2014 - 22 U 171/13)

Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Lamp in Ingelheim verfügt über langjährige Erfahrung im Verkehrsrecht. Wir vertreten Ihre Interessen bei der Regulierung eines Verkehrsunfalls. Auch darüber hinaus setzen wir uns für Sie ein – zum Beispiel in den Bereichen Inkassorecht, Forderungsrecht und Kaufvertragsrecht.

Bleiben Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen

Wissen Sie, welche Ansprüche Sie nach einem Verkehrsunfall geltend machen können? Unsere Kanzlei prüft sorgfältig, welche Themenbereiche infrage kommen: zum Beispiel die 130-Prozent-Regel, die Übernahme der Kosten für einen Mietwagen, für den Nutzungsausfall oder für die Haushaltsführung. Gegebenenfalls haben Sie auch Anspruch auf Schmerzensgeld.

Nutzen Sie die Expertise unserer Anwaltskanzlei auch, wenn Sie als Verursacher einer Verkehrsordnungswidrigkeit beschuldigt werden. Wir wahren Ihre persönlichen Interessen, wenn Ihnen unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Rotlichtverstoß, Trunkenheit im Straßenverkehr vorgeworfen wird oder Probleme in Führerscheinangelegenheiten bestehen.

Profitieren Sie von dem umfassenden Wissen der Kanzleimitarbeiter in den Bereichen:

  •     Verkehrsrecht (Fachanwalt)
  •     Versicherungsrecht
  •     Kaufvertragsrecht
  •     Verkehrsverwaltungsrecht

Mit Know-how und jahrzehntelanger Erfahrung bietet Ihnen die Kanzlei z.B. nach einem Verkehrsunfall juristische Unterstützung an. Rufen Sie unser freundliches Team in der Kanzlei an und vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin.

Zum Seitenanfang